Kurzarbeitergeld und Beschäftigungssicherung
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.
Saison-Kurzarbeitergeld
Die Gewährung des Saison-Kug und der ergänzenden Leistungen hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Das Saison-Kug vermeidet Arbeitslosigkeit bei saisonalen Arbeitsausfällen wie witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder wirtschaftlichen Ursachen (Auftragsmangel) für Arbeitnehmer des Baugewerbes.
Transferleistungen
Transfermaßnahmen sind alle arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt. Transferleistungen (Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und Gewährung von Transferkurzarbeitergeld) werden bei Erfüllung der in §§ 216a und 216b Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt.
Förderung von Qualifizierungs-Maßnahmen ESF
Die Bundesagentur für Arbeit fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Teilnahme von Kurzarbeiter- und Transferkurzarbeitergeldbeziehern an Qualifizierungsmaßnahmen. Hierfür werden von der Europäischen Union (EU) für die aktuelle Förderperiode 2007 - 2013 entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer ist jeweils die Dienststelle, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt.
Weitergehende Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie und andere Interessenten auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit
Ihre Ansprechpartner beim Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit Meschede und Soest erreichen Sie unter der Durchwahl: 01801/66 44 66.