Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4

Kurzarbeitergeld und Beschäftigungssicherung

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.

 

Saison-Kurzarbeitergeld

Die Gewährung des Saison-Kug und der ergänzenden Leistungen hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Das Saison-Kug vermeidet Arbeitslosigkeit bei saisonalen Arbeitsausfällen wie witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder wirtschaftlichen Ursachen (Auftragsmangel) für Arbeitnehmer des Baugewerbes.

 

Transferleistungen

Transfermaßnahmen sind alle arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt. Transferleistungen (Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und Gewährung von Transferkurzarbeitergeld) werden bei Erfüllung der in §§ 216a und 216b Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt.

 

Förderung von Qualifizierungs-Maßnahmen ESF

Die Bundesagentur für Arbeit fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Teilnahme von Kurzarbeiter- und Transferkurzarbeitergeldbeziehern an Qualifizierungsmaßnahmen. Hierfür werden von der Europäischen Union (EU) für die aktuelle Förderperiode 2007 - 2013 entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt.

 

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)

Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer ist jeweils die Dienststelle, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt.

 

Weitergehende Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie und andere Interessenten auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de

Ihre Ansprechpartner beim Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit Meschede und Soest erreichen Sie unter der Durchwahl: 01801/66 44 66.

 


Unser Leistungsangebot:

  • Erstkontakt/Erstinformation
  • Erstgespräch vor Ort
  • Erstanalyse unter Einbindung der Steuerberater
  • Maßnahmenplanung/ Konzepterstellung
  • Begleitung zum Bankgespräch
  • Begleitung bei der Umsetzung

 

Erforderliche Unterlagen:

Wenn Sie unser Angebot in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie je nach Gefahrenstufe bzw. Absprache mit dem Berater die folgenden Unterlagen und Informationen bereithalten:

  • Kurzbeschreibung des Unternehmens (Leistungsprogramm, Kundenkreis, Absatzgebiet, Anzahl der Mitarbeiter)
  • Bilanzen der letzten drei Jahre
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Stand sämtlicher Verbindlichkeiten (Bankkredite, Lieferanten, Finanzamt, Krankenkassen, Löhne und Gehälter)
  • Übersicht über gestellte Kreditsicherheiten
  • Aktueller Forderungsbestand
  • Aktueller Auftragsbestand
  • Übersicht über private Vermögenswerte und Schulden
© 2010 · Go.On! - Netzwerk