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Beratungsförderung

Potenzialberatung

für KMU (bis maximal 250 Beschäftigte), die mindestens fünf Jahre alt sind

Kleine und mittlere Unternehmen, die mindestens fünf Jahre alt sind und – nicht nur in der aktuellen Krisenzeit - ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten bzw. stärken möchten, können eine Potenzialberatung in Anspruch nehmen.

Ein vom Betrieb selbst ausgewählter Unternehmensberater ermittelt zunächst die Stärken und Schwächen der Firma. Danach entwickelt er gemeinsam mit den am Prozess Beteiligten einen Handlungsplan, um die Abläufe im Betrieb zu optimieren. Die vereinbarten Veränderungsschritte werden vom Berater begleitet und umgesetzt. Kurz: Die Potenzialberatung soll Modernisierungsimpulse im Unternehmen auslösen und die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze sichern.

Die Unternehmen erhalten Zuschüsse zu den Beratungskosten in Höhe von 50 Prozent, maximal jedoch 500 Euro pro Beratungstag. Seit dem 01.04.2009 können alle KMU, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, bis zu 15 Beratungstage in Anspruch nehmen. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Beratung auch in zwei Blöcken erfolgen, sofern die Zahl von insgesamt 15 Beratungstagen nicht überschritten wird.

Nützliche Tipps und Anregungen für Unternehmen zur Auswahl von Beratungsunternehmen, zur Vertragsgestaltung oder zum Ablauf einer Potenzialberatung finden Sie im Internet in der Broschüre "Mit Potenzialberatung modernisieren". Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.gib.nrw.de

 

Gründercoaching Deutschland (GCD)

für Unternehmen in den ersten fünf Jahren seit ihrer Gründung

Antragsberechtigt sind neu gegründete Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach ihrer Gründung. Die Beratung durch einen Unternehmensberater (muss bei der KfW-Bankengruppe gelistet sein) umfasst alle Inhalte, die zur Existenzsicherung der Unternehmen dienen: z.B. Finanzierungs-, Personal-, Produktions-, Organisations-, Design- oder Marketingfragen, Außenwirtschafts- oder Technologiekonzepte sowie Rating-Vorberatungen.

Die Fördersätze betragen 50 Prozent von bis zu 800 Euro je Tagewerkshonorar. Das maximal förderfähige Beraterhonorar liegt bei 6.000 Euro. Damit liegt der maximale Zuschuss für Beratungen während der Richtlinienlaufzeit (bis 31.12.2013) bei 3.000 Euro.

Für die Förderung des Gründercoaching Deutschland ist die KfW-Bank - in Zusammenarbeit mit regionalen Anlaufstellen – zuständig. Interessierte Firmen finden ihre regionale Anlaufstelle im Internet unter

http://www.kfw-mittelstandsbank.de

Weitere Tipps und Anregungen zur Auswahl von Beratungsunternehmen, zur Vertragsgestaltung oder zum Ablauf eines Gründercoachings finden Sie in diesem Merkblatt der KfW.

 

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls in unserem Downloadbereich zum Thema "Potentialberatung" und "Gründercoaching Deutschland"

 


Der „Runde Tisch“

Kleine und mittlere Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben, können im Rahmen des „Runden Tisches“ eine Beratungsförderung der KfW erhalten. Sofern das Unternehmen schon einen Insolvenzantrag gestellt hat oder aufgrund der wirtschaftlichen Situation stellen müsste, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Die Antragstellung beim „Runden Tisch“ erfolgt über die jeweilige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) als Regionalpartner der KfW. Sie begleiten den gesamten Prozess und sind auch bei der Suche nach einem auditierten Betreuer (Unternehmensberater) behilflich.
Der ausgewählte Unternehmensberater hat nun die Aufgabe, einen Unternehmenscheck durchzuführen. Im Rahmen dieser Unternehmensanalyse werden Schwachstellen im Unternehmen identifiziert. Nach Abschluss der Beratung wird dem Unternehmen ein schriftliches Maßnahmenpaket mit Lösungsvorschlägen unterbreitet. Im Vorfeld der Beratung legt die IHK oder HWK unter Berücksichtigung der Vorgespräche mit dem Antragsteller und dem Unternehmensberater die Beratungstage fest. Die Unternehmensberater erhalten von der KfW für diese Analyse eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 EUR pro Einsatztag. Damit werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon, Fax u. Ä. abgegolten. Außer Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen (derzeit 30 Cent je Kilometer) fallen für die Unternehmen keine Beratungskosten an.

www.unternehmenssicherungs-beratung.de
beraterboerse.kfw.de

 

Turn-around-Beratung

Wesentliche Voraussetzung, um eine Turn-around-Beratung zu beantragen, ist die Vorlage einer aktuellen Schwachstellenanalyse mit einer positiven Fortführungsprognose und einem konkreten Maßnahmenplan. Diese Schwachstellenanalyse muss nicht - wie in früheren Jahren - im Rahmen einer „Runden-Tisch-Beratung“, sondern kann auch durch einen unabhängigen, fachlich kompetenten Berater im Vorfeld erstellt worden sein. Die Schwachstellenanalyse darf jedoch nicht älter als acht Wochen sein (für eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2009 dürfen auch ältere Analysen herangezogen werden; diese dürfen jedoch nicht vor dem 01.07.2008 datiert sein). Die Analyse muss konkrete Maßnahmen enthalten, die zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens beitragen und eine positive Fortführungsprognose bescheinigen. Die KfW fördert im Wege der Turn-around-Beratung nun alle Beratungsmaßnahmen, die zur Umsetzung der in der Schwachstellenanalyse aufgeführten Maßnahmen beitragen.

Vor Antragstellung einer Turn-around-Beratung ist beim Regionalpartner (IHK/HWK) ein persönliches Kontaktgespräch zu führen und dem Regionalpartner auch eine aktuelle Schwachstellenanalyse vorzulegen. Sofern alle Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars ab und reicht gleichzeitig die Schwachstellenanalyse an die KfW weiter. Diese entscheidet auf der Grundlage der vorliegenden und eingereichten Unterlagen.
Anders als beim „Runden Tisch“ erhält das Unternehmen in den alten Bundesländern einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beraterhonorars. Das durch die KfW förderfähige max. Tageshonorar beträgt 800 EUR, wobei die max. Bemessungsgrundlage 8.000 EUR nicht überschreiten darf. Das Unternehmen selbst muss neben dem Eigenanteil auch die Fahrtkosten sowie sonstige Nebenkosten selbst finanzieren.
Nach Antragstellung der Turn-around-Beratung kann das Unternehmen einen Berater aus der KfW-Beraterbörse auswählen. Mit ihm schließt das Unternehmen einen schriftlichen Beratervertrag ab. Mit der Beratung selbst darf aber erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden. Die Bezuschussung selbst setzt voraus, dass der Vertrag nicht vor Antragstellung abgeschlossen wurde und dem Regionalpartner spätestens mit den Abrechnungsunterlagen vorliegt.

www.unternehmenssicherungs-beratung.de
www.beraterboerse.kfw.de

 

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Umstrukturierungsberatungen

Das Förderprogramm ermöglicht kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Zuschuss zur Beratungsleistung durch Unternehmensberater (mindestens zweijährige Berufserfahrung) für

  • die Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur;
  • die notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte;
  • die grundlegende betriebswirtschaftliche Umstrukturierung;
  • Vorhaben in Zusammenhang mit Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW.

 

Die Anträge zur Umstrukturierungsberatung des Landes NRW sind bei der NRW.BANK in Münster zu stellen. Nach Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen geschieht die Unterstützung in zwei Beratungsphasen von insgesamt 15 Tagen. Die ersten fünf Tagewerke werden für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie gewährt; in einer möglichen zweiten Phase wird die Begleitung der Umsetzungsberatung bis 10 Tagewerke gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, wobei die Bemessungsgrundlage max. 1.250 EUR (ohne Mehrwertsteuer) pro Tagewerk beträgt. Bei sog. Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollen, erhöht sich die Zuwendungshöhe auf 80 Prozent der Beratungskosten. Hier beträgt die Bemessungsgrundlage max. 1.000 EUR (plus Umsatzsteuer) pro Tagewerk. Der Unternehmensberater hat in jeder Beratungsphase max. fünf Monate Zeit, die Beratung durchzuführen. Spätestens nach Ablauf der Beratung sind ein Tätigkeitsnachweis und ein nach den Vorgaben der NRW.BANK zu erstellender Beratungsbericht innerhalb eines Monats einzureichen, ansonsten verfällt der Anspruch auf die Zuwendung.

www.nrwbank.de

 


Unser Leistungsangebot:

  • Erstkontakt/Erstinformation
  • Erstgespräch vor Ort
  • Erstanalyse unter Einbindung der Steuerberater
  • Maßnahmenplanung/ Konzepterstellung
  • Begleitung zum Bankgespräch
  • Begleitung bei der Umsetzung

 

Erforderliche Unterlagen:

Wenn Sie unser Angebot in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie je nach Gefahrenstufe bzw. Absprache mit dem Berater die folgenden Unterlagen und Informationen bereithalten:

  • Kurzbeschreibung des Unternehmens (Leistungsprogramm, Kundenkreis, Absatzgebiet, Anzahl der Mitarbeiter)
  • Bilanzen der letzten drei Jahre
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Stand sämtlicher Verbindlichkeiten (Bankkredite, Lieferanten, Finanzamt, Krankenkassen, Löhne und Gehälter)
  • Übersicht über gestellte Kreditsicherheiten
  • Aktueller Forderungsbestand
  • Aktueller Auftragsbestand
  • Übersicht über private Vermögenswerte und Schulden
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